Startseite
Die Genossame Galgenen ist eine der zahlreichen "öffentlich-rechtlichen Körperschaften" im Kanton Schwyz. Diese Körperschaften - darunter versteht man nebst den Genossamen auch Korporationen - haben regional eine grosse Bedeutung in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft. Sie sind auch massgebend an den Entwicklungen in den Gemeinden beteiligt (Bauzonen, Erschliessungen). In anderen Kantonen kennt man heute noch die vergleichbaren "Burger- oder Ortsgemeinden".
Die Genossame Galgenen wurde 1448 erstmals schriftlich erwähnt.
Bis Anfang der 1990er-Jahre waren nur männliche Personen mit den Geschlechternamen Düggelin, Hegner, Kessler, Krieg, Rüttimann, Schätti, Schwyter, Stählin, Ziegler so genannte "Genossenbürger".
Gerichtsurteile bewirkten, dass auch die weiblichen Nachkommen von Genossenbürgern aufgenommen werden konnten.
Auf der Grundlage des Gleichberechtigungsartikel in der Bundesverfassung können nun seit 2007 auch die Frauen das sog. "Genossenbürgerrecht" weitervererben. Anstelle des ursprünglichen Ausdrucks "Genossenbürger" wird neu der Begriff "Mitglied der Genossame" benutzt. Mittlerweile zählt die Genossame Galgenen über 550 Mitglieder.
Die Genossame Galgenen ist der grösste Land- und Waldbesitzer in der Gemeinde Galgenen. Dazu gehören die Liegenschaften Untervorauen, Schlosswiese, die in der Wohngewerbe-Zone liegen; die landwirtschaftlichen Gebiete Kürzi, Hämeli, Kirchacker, Paradies und Achern-Süd, alle auf dem Gemeindegebiet Galgenen. Weitere landwirtschaftliche Pachtgebiete sind noch das "Schibenstück" in Schübelbach und rund 30 ha Rieter in den Gemeinden Schübelbach und Tuggen. Auf der Südwestseite des Etzels, oberhalb Schindellegi, befindet sich das Pachtgebiet "Büel". Die Waldflächen erstrecken sich vom Spreitenbach an der Grenze zu Altendorf bis zur Verbindungsstrasse von Siebnen ins Wägital.
Genossame Galgenen, Unterfeldhof 2, CH-8854 Galgenen