Baulandreglement
Das folgende Baulandreglement gilt für alle Land- und Stockwerkeigentumsverkäufe vor dem 1.11.2008
An der ordentlichen Genossengemeinde vom 30.4.2010 wird eine Teilrevision des Baulandreglements beantragt. Dieses Reglement würde für alle Land- und Stockwerkeigentumsverkäufe nach dem 30.10.2008 gelten.