Mitgliedschaft

Seit dem 1.1.2008 gelten neue Aufnahmebedingungen!

Die Genossame Galgenen führt zwei verschiedene Mitgliederverzeichnisse. Wer ins Verzeichnis der Mitverwaltungsberechtigten aufgenommen werden will, muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Ein Gesuch um Aufnahme ins Mitgliederverzeichnis der Genossame stellen.
  2. Eine unmittelbare Abstammung im Sinne von Art. 252 ZGB von einem Mitglied der Genossame nachweisen, das in einem der beiden Mitgliederverzeichnisse bereits aufgeführt ist.
    Siehe Register-Nummer!

    Ausnahme: Aufnahmewillige, die von einer Person unmittelbar abstammen, welche lediglich infolge Nichterreichens des geforderten Mindestalters (Ziffer 4) noch nicht ins Mitgliederverzeichnis eingetragen werden konnte, im Übrigen aber die Voraussetzungen erfüllt hätte, können eine Ausnahme beantragen.
  3. Das Schweizerbürgerrecht besitzen.
  4. Das 20. Altersjahr erfüllt haben.
  5. In der Gemeinde Galgenen (SZ) den Wohnsitz haben.
  6. Eine Aufnahmegebühr von 300 Fr. einbezahlt haben.


Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde Galgenen haben, aber sämtliche übrigen Voraussetzungen erfüllen, können die Aufnahme ins Verzeichnis der nicht mitverwaltungsberechtigten Mitglieder beantragen.

Personen, die die Bedingungen für eine Mitgliedschaft erfüllen und sich anmelden wollen, können das Anmeldeformular als pdf-Datei herunterladen. Dieses ist vollständig ausgefüllt und mit den auf dem Formular aufgeführten Beilagen an den Genossenschreiber zu senden.

Bei Unklarheiten bitten wir, vor der Überweisung der Bearbeitungsgebühr, sich mit dem Genossenschreiber in Verbindung zu setzen.

 

Genossenschreiber: Erwin Krieg, Tel P 055 440 34 66, Tel G 055 451 57 17

Formular "Aufnahmegesuch" für Mitgliedschaft Genossame Galgenen
Formular Aufnahmegesuch.pdf
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Auf der folgenden Web-Seite können Sie sich über die aktuellen Gerichtsurteile zum Thema "Veränderte Aufnahmebedingungen" informieren:

http://www.vszk.ch/infos-service/buergerrecht.html